Friedhöfe

Tag des Friedhofs 2010

Hier die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leinefelde-Worbis: 

Friedhofssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis
1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis
 
 
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Leinefelde-Worbis
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Leinefelde-Worbis
2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Leinefelde-Worbis
 

Wahl der Grabstätte - Welche Grabstätte ist die richtige? 

Um Ihnen die Entscheidung für einen Graberwerb zu erleichtern, möchten wir Ihnen nachstehend einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Leinefelde-Worbis geben: 

Grundsätzlich wird zwischen Feuer- und Erdbestattungen unterschieden. 

Auf den Friedhöfen der Stadt Leinefelde-Worbis gelten Ruhezeiten/Nutzungszeiten von 30  Jahren für Erdbestattungen (Ausnahme: Ruhezeit auf dem Friedhof  Breitenholz 45 Jahre) und von 20 Jahren für Urnenbeisetzungen. 

Wahlgräber 

Erdwahlgräber (mehrstellige Grabstätten – „Familiengrabstätten“)

Erdwahlgräber können nach Ablauf der Ruhefrist/Nutzungszeit von 30 Jahren verlängert werden.

Unter Berücksichtigung der Ruhezeiten sind weitere Beisetzungen möglich, z. B. können auf Erdwahlgräbern Urnen nachbelegt werden. Allerdings muss das Nutzungsrecht immer bis zum Ende der Ruhefrist gebührenpflichtig verlängert werden.

Urnenwahlgräber (zwei-, drei- und vierstellige Grabstätten)

Urnenwahlgräber können nach Ablauf der Ruhefrist/Nutzungszeit von 20 Jahren verlängert werden.

Auch hier muss bei Nachbelegung das Nutzungsrecht bis zum Ende der Ruhefrist gebührenpflichtig verlängert werden.

Reihengräber 

In Reihengräbern wird immer nur ein Verstorbener bestattet. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.

Innerhalb der ersten 10 Ruhejahre der Erstbelegung kann in einem Erdreihengrab (nur allgemein) eine Urne beigesetzt werden. 

Es gibt verschiedene Arten von Reihengräbern: 

a) Das Erd- und Urnenreihengrab (allgemein)

verfügt über eine bestimmte Fläche, die gepflegt und mit einem Grabmal versehen werden kann. 

b) Anonym ist die Urnenbeisetzung auf der Urnengemeinschaftsanlage. Hier ist keine Kennzeichnung der Grabstätte möglich. Die Urne wird in Abwesenheit der Angehörigen beigesetzt.

Grabstätten mit zusätzlichen Gestaltungsanforderungen (nur auf dem Friedhof Leinefelde)

Das pflegeleichte Reihengrab und zweistellige Erdwahlgrab im Rasenfeld muss  nach Ablauf von 1 Jahr nach der Belegung mit einem Grabmal versehen werden. Diese Grabstätten unterliegen besonderen Gestaltungsvorschriften an Grabstätte und Grabmal, die Ihnen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Rathaus „Wasserturm“ auf Anfrage gern erläutern

Eine Umbettung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Die Ruhe der Toten hat oberste Priorität und darf nur in wenigen Ausnahmesituationen gestört werden. Es ist deshalb wichtig, sich vor der Beisetzung die Konsequenzen zu verdeutlichen. 

Wichtig bei all Ihren Entscheidungen ist neben der praktischen Seite, Ihr Befinden und die vielfältigen damit verbundenen Gefühle. Sie sollten daher eine Entscheidung treffen, mit der Sie sich wohl fühlen und auf Dauer leben können, so schwer das in diesen Momenten auch fallen mag.

Da nicht auf  jedem Friedhof alle Grabarten angeboten werden können, wenden Sie sich für Fragen bitte an die

 

Stadt Leinefelde-Worbis

Rathaus „Wasserturm“

Friedhofsverwaltung

Bahnhofstraße 43

37327 Leinefelde-Worbis

Tel. 03605/200-439

Fax. 03605/200-433

 

 



Termine


14.07.15: Ausstellung "Tierreich"

15.07.15: Ausstellung "Tierreich"

16.07.15: Ferien-Spieletag

 

Aktuelles


Interessenbekundungsverfahren

Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt im Stadtteil Birkungen im Gewerbegebiet „Süd“ das Grundstück des ehemaligen Heizwerkes zu vermarkten und möchte im Vorfeld ...

lesen


ISEK 2030

ISEK 2030 ...

lesen


Aufruf zur Bewerbung als Schiedsperson

Für die Dauer von fünf Jahren wird eine ehrenamtliche Schiedsperson und ein(e) Vertreter/in für ...

lesen